Nur mal angenommen, Sie haben eine DVD kopiert und im Bekanntenkreis munter weitergegeben. Oder die Kopie eines Films illegal aus dem Internet heruntergeladen. Oder sonst irgendwie gegen das Urheberrecht verstoßen. Wie wäre es dann mit folgender Strafe durch ein Gericht:
- Sie dürfen ab sofort keine Briefe mehr verschicken oder empfangen
- Sie dürfen nicht mehr telefonieren, weder über Festnetz noch mit einem Handy
- Sie dürfen nicht mehr einkaufen
- Sie dürfen nicht mehr Freunden Bilder oder Fotoalben zeigen
- Sie dürfen keine Nachrichten lesen oder anschauen
- Sie dürfen sich nicht mehr über das Geschehen in ihrer Nachbarschaft informieren
- Sie dürfen keine Spiele mit anderen Menschen spielen
- Sie dürfen keine Musik kaufen
- und vieles andere noch
Das klingt alles merkwürdig? Das soll zumindest in Frankreich Realität werden. Dort ist ein Gesetz in der Planung, das die Sperrung des Internetzugangs vorsieht, wenn jemand wiederholt gegen das Urhebberrecht verstößt. Hier nachzulesen. Damit würden Menschen effektiv von jeglichem Kontakt zur Außenwelt abgeschnitten. Das mag für die Generation der Internetausdrucker nicht weiter problematisch sein; wer hingegen aktiver Netzbürger ist und sich des Internets zur Kommunikation bedient, wird de facto abgeschnitten. Man nimmt ihm damit seine Freiheit zu kommunizieren. Es dürfte einleuchten, dass diese Maßnahme völlig überzogen ist und als Strafe jede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt. Zumal ich auch nicht wirklich verstehe, warum hier keine Geldstrafe möglich sein soll.
Leider gibt es auch in Deutschland Politiker, denen solche Ideen gefallen. Da sind dann auch Grundrechte hinderlich:
“‘Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.’ Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen ‘lösen’, habe sie sich gefragt, ‘warum wir das nicht hinbekommen’.” (Quelle: Heise)
Da fällt mir nicht wirklich viel zu ein.
