
Herrentunnel ©mwboeckmann (flickr/ny-nc-sa)
Im Herbst 2007 habe ich im Namen des Bündnisses gegen die Tunnelmaut eine Petition im Bundestag eingereicht, mit der die Abschaffung der Maut erreicht werden sollte (hier nachzulesen). Diese Petition wurde nun abgelehnt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und können auf dieser Seite in dem verlinkten PDF nachgelesen werden. Ich zitiere mal Teile davon:
“Nicht der Bund, sondern die Stadt als Baulastträgerin fu?r den Herrentunnel (vgl. § 5 Abs. 2 Fernstraßengesetz) hat den Konzessionsvertrag mit dem Betreiber geschlossen. Der Bund ist nicht berechtigt, in dieses Vertragsverhältnis einzugreifen.
Aus dem zwischen der Hansestadt Lu?beck und dem Betreiber des Herrentunnels abgeschlossenen Vertrag lässt sich auch keine Kompetenz des Bundes zur Entscheidung u?ber das weitere Vorgehen herleiten. Der Konzessionsvertrag sieht ausschließlich ein Ru?ckkaufsrecht der Stadt Lu?beck nach fru?hestens zehn Jahren Konzessionslaufzeit vor.
Im Übrigen kennt das Bundesfernstraßengesetz keinen Anspruch auf gebu?hrenfreie Nutzung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen. Auch gibt es keine rechtliche Verpflichtung des Bundes zur Übernahme des Herrentunnels, sei es nach 5, 30 oder mehr Jahren. Nur auf Antrag des Landes könnte der Bund die Bundesstraße in eigene Verwaltung u?bernehmen, eine finanzielle Ablöseverpflichtung des Bundes folgt daraus aber nicht. Neben der „Travequerung Lu?beck” wurde auch die „Feste Warnowquerung Rostock” als F-Modell-Projekt in kommunaler Baulast realisiert. Mit der Einfu?hrung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes ist die Möglichkeit geschaffen worden, Tunnel, Bru?ckenbauwerke und Gebirgspässe und mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen fu?r den Richtungsverkehr, die wegen ihrer hohen Baukosten unter Umständen auf Jahrzehnte nicht u?ber den u?blichen Fernstraßenhaushalt finanziert werden könnten, in einem absehbaren Zeitraum von Privaten auf Grundlage einer Gebu?hrenfinanzierung realisieren zu lassen. Die Eignung von Bundesfernstraßenabschnitten als F-Modell lässt der Bund derzeit pru?fen.
Nach alledem ist festzustellen, dass ein Einwirken des Bundes auf die vertragliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lu?beck als Baulastträgerin und der Betreibergesellschaft nicht möglich ist. Der Ausschuss kann daher nicht im Sinne der Petition tätig werden.” (Hervorhebungen von mir!)





Bisher haben sich bereits 2.123 Menschen dafür eingetragen, bei denen ich mich im Namen des Aktionsbündnisses gegen die Tunnelmaut schonmal bedanken möchte! Auch im Vergleich mit den anderen öffentlichen Petitionen ist diese Anzahl ein deutliches Zeichen der Unterstützung.