Politik


21
Feb 10

Diskussionskultur, Du Arsch.

©TheTruthAbout... CC-Lizenz:BY-SA

Was mich an der aktuellen Debatte über Westerwelles Angriffe auf den Sozialstaat vor allem stört, ist der Ton, der von Guido Westerwelle angeschlagen wird. Ich habe noch keine politische Debatte erlebt, die mit pauschalen Diffamierungen begonnen hat, um dann erfolgreich seriöse Argumente auszutauschen. Ganz im Gegenteil: Wer von vornherein mit solchen Verbalholzereien wie „spätrömische Dekadenz”, „Sozialismus” und Anderem um sich wirft, hat doch ganz offensichtlich überhaupt nicht das Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung. Und wenn man das anspricht, kommen Null-Argumente der Marke „man wird doch noch sagen dürfen, dass…” oder „schließlich würden das ja ohnehin alle denken”.

Was für eine politische Kultur soll das eigentlich sein, wo man nicht mehr Argumente austauscht, sondern möglichst lautstark pöbelt, um Aufmerksamkeit zu erregen? Wenn man ein ehrliches Interesse an einer Debatte hat, kann doch nicht der erste Schritt so aussehen, dass man erstmal alle anderen bepöbelt, die vielleicht anderer Meinung sind oder sich gar nicht wehren können.


7
Sep 09

Warum die DDR auch wirtschaftlich nicht so erfolgreich war

Wenn alle also reich sind, können auch alle besteuert werden...

Wenn alle also reich sind, können auch alle besteuert werden...


11
Aug 09

Homosexuelle Ehe als “Fehlentwicklung” – das Weltbild der CSU

Screenshot des Morgenmagazins im ZDF

Screenshot des Morgenmagazins im ZDF

Aus dem heutigen Morgenmagazin des ZDF, Beitrag zum gleichgeschlechtlichen Adoptionsrecht. Frage an Geis ob die Bayern auch den Sprung in die Moderne schaffen hinsichtlich der Ehe von Homosexuellen.

Antwort von Geis: “Was heißt Sprung in die Moderne? Ich glaube, dass die Ehe von Vater und Mutter, dass die Familie mit Vater und Mutter die Zukunft ist und nicht etwas anderes. Das ist die Moderne. Und nicht eine Fehlentwicklung, die sich hoffentlich bald wieder legen wird.”


9
Aug 09

Strike!

Strike ©turtlemoon CC-Lizenz: BY-NC-ND

Strike ©turtlemoon CC-Lizenz: BY-NC-ND

Nur mal angenommen, Sie haben eine DVD kopiert und im Bekanntenkreis munter weitergegeben. Oder die Kopie eines Films illegal aus dem Internet heruntergeladen. Oder sonst irgendwie gegen das Urheberrecht verstoßen. Wie wäre es dann mit folgender Strafe durch ein Gericht:

  • Sie dürfen ab sofort keine Briefe mehr verschicken oder empfangen
  • Sie dürfen nicht mehr telefonieren, weder über Festnetz noch mit einem Handy
  • Sie dürfen nicht mehr einkaufen
  • Sie dürfen nicht mehr Freunden Bilder oder Fotoalben zeigen
  • Sie dürfen keine Nachrichten lesen oder anschauen
  • Sie dürfen sich nicht mehr über das Geschehen in ihrer Nachbarschaft informieren
  • Sie dürfen keine Spiele mit anderen Menschen spielen
  • Sie dürfen keine Musik kaufen
  • und vieles andere noch

Das klingt alles merkwürdig? Das soll zumindest in Frankreich Realität werden. Dort ist ein Gesetz in der Planung, das die Sperrung des Internetzugangs vorsieht, wenn jemand wiederholt gegen das Urhebberrecht verstößt. Hier nachzulesen. Damit würden Menschen effektiv von jeglichem Kontakt zur Außenwelt abgeschnitten. Das mag für die Generation der Internetausdrucker nicht weiter problematisch sein; wer hingegen aktiver Netzbürger ist und sich des Internets zur Kommunikation bedient, wird de facto abgeschnitten. Man nimmt ihm damit seine Freiheit zu kommunizieren. Es dürfte einleuchten, dass diese Maßnahme völlig überzogen ist und als Strafe jede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt. Zumal ich auch nicht wirklich verstehe, warum hier keine Geldstrafe möglich sein soll.

Leider gibt es auch in Deutschland Politiker, denen solche Ideen gefallen. Da sind dann auch Grundrechte hinderlich:

“‘Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.’ Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen ‘lösen’, habe sie sich gefragt, ‘warum wir das nicht hinbekommen’.” (Quelle: Heise)

Da fällt mir nicht wirklich viel zu ein.


6
Mai 09

Interview mit Ralf Stegner (SPD, Schleswig Holstein)

Interview mit Ralf Stegner (SPD) (pottblog.de) from Jens Matheuszik on Vimeo.


3
Mrz 09

Elektronische Wahlgeräte

©fabnie (cc:by-nc-sa)

©fabnie (cc:by-nc-sa)

Bekanntermaßen hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden, dass die Wahlcomputer vorläufig verschwinden müssen, da man mit ihnen die Wahl nicht öffentlich nachvollziehen kann. Lesenswert dazu ist übrigens ein Teil der Stellungnahme des Bundestagsausschusses von 2006, der damals die Widersprüche gegen die Bundestagswahl verhandelt (und abgewiesen) hat:

“Zu dem Vortrag des Einspruchsführers hat das Bundesministerium des Innern (BMI) unter Einbeziehung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und des Bundeswahlleiters – ebenso wie zu weiteren Einsprüchen, die sich auf das Thema der elektronischen Wahlgeräte beziehen – mit Schreiben vom 3. Mai 2006 Stellung genommen.(…)
Zur Kritik des Einspruchsführers, dass die Verwendung von Wahlgeräten ohne (Papier-)Protokollfunktion dazu führe, dass eine Auszählung nicht überprüfbar sei, wird wie folgt Stellung genommen:
Ein denkbares, bei Geräten der Firma NEDAP aber nicht erstelltes, Papierprotokoll (auch engl. Voter Verifiable Paper Audit Trail [VVPAT] genannt) werde durch das Wahlgerät vor der endgültigen Stimmabgabe ausgedruckt, dem Wähler hinter Glas präsentiert und nach der Bestätigung durch den Wähler und damit endgültiger Stimmabgabe in eine angeschlossene Urne geworfen.
Die Verwendung von VVPATs habe Vor- und Nachteile und sei in der Fachwelt nicht unumstritten. Insbesondere sei durch die Verwendung eines VVPAT keine unabhängige Verifikation möglich. So könne der VVPAT, wie jedes Papierprodukt, manipuliert werden. Es gebe ungezählte Möglichkeiten, professionell aussehende Drucksachen herzustellen. Für das zusätzlich erforderliche Zerstören oder Austauschen von Stimmzetteln seien keinerlei besondere Fähigkeiten nötig. Im Gegensatz dazu erfordere das Manipulieren elektronischer Daten spezielle Kenntnisse. Aus diesen Gründen sei der VVPAT grundsätzlich unzuverlässiger als die elektronischen Daten. Der VVPAT sei auch nicht unabhängig. Er könne nicht das mangelnde Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Wahlgeräts ersetzen, da er vom Wahlgerät erzeugt werde. Nachdem der Wähler die Wahlkabine verlassen habe, könne das Wahlgerät z. B. den gerade erzeugten VVPAT als ungültig markieren und einen neuen drucken. Dies könne zwar mit Tests entdeckt werden. Der VVPAT solle aber gerade deswegen verwendet werden, weil den Tests des Wahlgeräts kein Vertrauen entgegengebracht werde. Werde der VVPAT um verschlüsselte Merkmale ergänzt, um das Einfügen zusätzlicher Papierquittungen oder das Ersetzen von Papierquittungen zu verhindern, dann könne er wiederum nicht mehr durch den Wähler überprüft werden. Der Wähler sei dann nicht mehr in der Lage zu entscheiden, ob der ihm präsentierte VVPAT korrekt markiert worden sei und später mitgezählt werde. Weiter sei für die Realisierung ein Drucker nötig, der nicht nur ausfallen könne, sondern während des Wahltages auch kleinere Probleme wie Papierstau, auslaufende Tinte usw. verursachen könne. Zudem sei es bei Wahlen mit vielen Stimmen möglich, dass der Wähler seine Auswahl teilweise vergesse und fälschlicherweise annehme, dass der VVPAT nicht korrekt sei. Dies erhöhe unberechtigterweise die Zweifel gegenüber dem Wahlgerät und könne zu einer überflüssigen Nachzählung führen. Schließlich sei es sehr schwierig, VVPATs so zu gestalten, dass auch behinderte Wähler mit ihnen zurecht kämen. So könnten z. B. Sehschwache wieder auf Hilfe angewiesen sein, um ihren VVPAT zu kontrollieren. Abschließend verweist das BMI auf eine kleine Studie des Massachusetts Institute of Technology, eines der renommiertesten Technologie-Forschungsinstitute der USA, die ergeben habe, dass der größte Teil der Testwähler den VVPAT ungelesen bestätige oder, wenn er ihn gelesen und als fehlerhaft empfunden habe, trotzdem bestätige (in der Annahme, dass das Papier nicht lügen könne).
Das VVPAT könne allerdings u. U. auch Vorteile haben. Bisher fehlten jedoch praktische Erfahrungen mit diesem Hilfsmittel. In den nächsten Jahren stünden mehrere Wahlen im Ausland mit VVPAT bevor, die wissenschaftlich untersucht werden sollten. Die PTB werde die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet beobachten. Derzeit spreche nichts dafür, dass ein VVPAT die ohnehin schon hohe Sicherheit der Wahlgeräte noch erhöhen würde. Ein generelles Misstrauen der Bevölkerung in die Sicherheit der Wahlgeräte sei ebenfalls nicht ersichtlich, so dass auch dieser Aspekt nicht die Einführung des VVPAT angeraten erscheinen lasse.”

(Drucksache 16/3600, S. 15)

Die Logik ist natürlich großartig. Erst durch die Einführung von Papierquittungen des Wahlvorgangs könne es überhaupt zu Problemen kommen und womöglich das (quasi natürlich vorhandene) Vertrauen der Bevölkerung erschüttern. Der “schönste” Satz ist für mich: “Zudem sei es bei Wahlen mit vielen Stimmen möglich, dass der Wähler seine Auswahl teilweise vergesse und fälschlicherweise annehme, dass der VVPAT nicht korrekt sei. Dies erhöhe unberechtigterweise die Zweifel gegenüber dem Wahlgerät und könne zu einer überflüssigen Nachzählung führen.”


16
Feb 09

Gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen!

©23bit_grrrl (cc:by-nc-sa)

©23bit_grrrl (cc:by-nc-sa)

Beim Bundestag ist eine viel diskutierte Petition anhängig, in der ein bedingungsloses Grundeinkommen gefordert wird, das für Erwachsene 1.500€ und für Kinder 1.000€ betragen soll. Pro Person. Für jeden Bürger. Ohne Verpflichtung. Das dort vorgeschlagene Modell ist eines von vielen und kann im Wesentlichen bei Wikipedia nachgelesen werden. Da die Bandbreite der Modelle und der jeweiligen Finanzierungen so dermaßen groß ist, dass ich hier nicht wirklich alles abhandeln kann, will ich mich auf einen Aspekt beschränken, der in all diesen Debatten immer wieder verloren geht: Die faktische Abschaffung des Prinzips der Solidargemeinschaft durch das bedingunglose Grundeinkommen.

Grundlage unseres Sozialstaates ist nicht irgendein abstrakt funktionierender Staat, sondern die gesellschaftliche Übereinkunft, füreinander einzustehen. Das Prinzip der Solidargemeinschaft ist Grundlage all der Sozialversicherungen, die wir im Laufe der Zeit begründet haben, seien es zum Beispiel die Kranken-, Renten- oder die Arbeitslosenversicherung. Gemeinsam zahlen wir in einen Topf ein, um im Versicherungsfall davon profitieren zu können. Verliert beispielsweise jemand seine Arbeit oder wird krank, springt die Sozialversicherung ein und trägt die Kosten. Dabei ist auch klar, dass das Versicherungsprinzip nur funktionieren kann, wenn der größte Teil einzahlt und jeweils nur eine Minderheit Leistungen empfängt. Empfingen alle nur Leistungen und leistete niemand Beiträge, versagte das Versicherungsprinzip. Das bedeutet eben auch, dass die Leistungsempfänger verpflichtet sind, ihren Leistungsbezug auf das wirklich Notwendige zu beschränken, um die Gesamtversicherung nicht zu gefährden.

Das Gleiche gilt auch für den Sozialstaat, der hier ähnlich zum Versicherungsprinzip funktioniert. Grundsätzlich haben Menschen, die in Not sind, weil sie zu Beispiel keine Arbeit haben oder gesundheitlich eingeschränkt sind, natürlich Anspruch auf Unterstüzung durch die Gesellschaft. Das ist dann die Solidargemeinschaft, die einspringt und Hilfe leistet. Der wesentliche Punkt hierbei ist aber, dass die Solidargemeinschaft erwarten kann, dass die Leistungsempfänger alles tun, um ihren Bezug zu minimieren, konkret: sich um Arbeit bemühen. Solidarität bedeutet nicht, dass ein Teil nur gibt und ein anderer Teil nur empfängt. Solidarität ist gegenseitiges Einstehen. Ein Grundeinkommen, das ohne Bedingungen gezahlt würde, entkoppelt die Empfänger von der Pflicht zur Solidarität. Eine Gesellschaft kann nicht funktionieren, wenn ein Teil von ihr ohne Pflicht zur Gegenleistung von der Mehrheit ein Einkommen verlangt. Das ist schlicht die Aufkündigung jeder Solidarität.

Ich will hier auch nicht missverstanden werden. Selbstredend gibt es Fälle, in denen Menschen einen Anspruch auf Leistung haben, ohne dass sie dafür einer Pflicht nachkommen müssen: Zum Beispiel Alleinerziehende, die sich um ihre Kinder kümmern, chronisch Kranke oder Jugendliche, die auf Unterstüzung angewiesen sind. Grundsätzlich gilt, dass Menschen, die unverschuldet in einer Notlage sind, ohne weiteres Leistungen der Solidargemeinschaft erhalten. Man kann sicher auch über die Höhe der Sozialleistungen diskutieren und beispielsweise die Höhe der Kindersätze beim ALG2 zu Recht kritisieren.

Der wesentliche Nachteil des bedingungslosen Einkommens ist das Entlassen der Menschen aus der Pflicht zur Solidarität. Wer Leistungen aus dem Vermögen anderer Menschen erhält, hat die Pflicht, diesen Bezug zu minimieren und alles dafür zu tun, selber sein Leben finanzieren zu können. Die prekäre Arbeitsmarktsituation ist mir übrigens auch bekannt – aber auch hier kann man zum Beispiel fragen, ob dann zum Beispiel nicht gemeinnützige Arbeit (Stichwort: “dritter Arbeitsmarkt”) oder das Schaffen sozialer Dienstleistungen etwa in der Pflege oder Bildung in Frage kommen. Warum sollen Leistungsempfänger, die Mittel von der Gesellschaft erhalten, nicht für die Gesellschaft eine Gegenleistung erbringen?

Zusammengefasst: Warum soll ich einen Teil meines Eigentums für Menschen abgeben, die potentiell selber nur empfangen (“bedingungsloses” Grundeinkommen!) und zu keiner Gegenleistung verpflichtet sind?

[kleiner Nachtrag]: Meine Position lautet nicht “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”! Meine Position ist: “Wer Leistungen von anderen Menschen empfängt und selber leistungsfähig ist, soll seinen Teil zur Solidargemeinschaft beitragen”.

[Nachtrag Nr. 2]: Carsten Schneider (MdB, SPD) hat sich auch zu dem Thema geäußert im Phoenix Blog: “Grundeinkommen für alle: eine gefährliche Idee