Medien


18
Mai 10

Die Lübecker Nachrichten, die EU und der Europarat

Die Lübecker Nachrichten berichten heute auf der Titelseite über die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und titeln:

„Schwerverbrecher profitieren von EU-Urteil(…)”

Da steckt leider der Fehler schon in der Überschrift. Es gibt hier kein „EU-Urteil”, sondern ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wie es weiter unten im Artikel auch korrekt angeführt wird. Der besagte Gerichtshof hat mit der Europäischen Union (EU) genau gar nichts zu tun, sondern ist Teil des Europarates bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Mitglieder des Europarates beigetreten sind. Insofern gibt es hier kein „EU-Urteil”, weil das schlicht nichts mit der EU zu tun hat. Dieser kleine, feine Unterschied ist vor allem wichtig, wenn man die Konsequenzen dieses Urteils verstehen will. So heißt es in einem Kommentar auf Seite 2 der LN:

„Der Gesetzgeber muss jetzt schnellstens handeln und EU- und Bundesrecht in Einklang bringen.”

Tja, da wird der Autor des Kommentars vermutlich sehr lange warten können, bis das passiert. Hier wurde nicht über das Recht der Europäischen Union geurteilt, sondern über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der EGMR hat festgestellt, dass die Regelung in Deutschland unter anderem  gegen Artikel 7 der EMRK verstößt:

„Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verur­teilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.” (Quelle: EMRK)

Entscheidend ist hier der zweite Satz, der klar vorschreibt, dass nicht nachträglich eine Strafe verhängt werden darf, die zum Zeitpunkt der Tat nicht vorgesehen war. Insofern kann die Sicherheitsverwahrung natürlich neu geregelt werden — nachträglich wird sie aber nicht angewendet werden können. Da gibt es keine Möglichkeit, dies über „EU- und Bundesrecht” zu regeln.

Was mich an der Berichterstattung und der Kommentierung der LN aber wirklich ärgert, ist die Behauptung, dass dies irgendwas mit der EU („EU-Urteil”, „EU- und Bundesrecht”) zu tun habe. Solche Dinge sollte man schon sauber trennen. Sonst füttert man immer weiter alle möglichen Vorurteile gegenüber der Europäischen Union.

Das Ergebnis sind dann solche anonymen Kommentare auf LN-Online:

Schneider: „Ausgerechnet die deutsche Politik ist nun besorgt, nachdem man die Souveränität Deutschlands schon lange – mutwillig und bewußt – an der Garderobe der EUdSSR abgegeben hat.”

Dietrich: „Da frage ich mich erneut, was bringt uns die EU? In Brüssel sitzen dem Anschein nach nur weltfremde Politiker, die ihre Daseinsberechtigung irgendwie beweisen müssen, egal, aus welchem Mitgliedsland. Das Ergebnis ist dann so ein EU-Recht.” (usw, Quelle)

Ob man das Urteil zur nachtrgäglichen Sicherheitsverwahrung richtig oder falsch findet, ändert immer noch nichts daran, dass die EU damit schlicht und ergreifend nichts zu tun hat. Wenn man dagegen protestieren will, muss man sich an den Europarat wenden oder ganz einfach dafür eintreten, dass Deutschland nicht mehr Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.


20
Mrz 10

Wetten, nicht…!?

Screenshot auf YouTube

Frag mich doch noch mal jemand, warum ich diese Sendung seit Jahren nicht mehr sehe…


28
Feb 10

Serien im Fernsehen schauen? Bloß nicht.

Früher™ als es noch keine DVDs gab und Fernsehserien noch dem Namen entsprechend wöchentlich im Fernsehen ausgestrahlt wurden, war die Welt noch in Ordnung. Dachte ich jedenfalls. Gesegnet mit einem kleinen Fernseher im KinderJugendzimmer, folgte ich ganz gebannt den hippen US-Serien: Miami Vice, Dallas, Magnum, you name it. Dienstags um 21.45 Uhr war Serienzeit, meine ich jedenfalls. Kann auch 21.00Uhr gewesen sein. Das ist schließlich fast 20 Jahre her. Da ich mit 15 noch kein allzu kritischer Zuschauer war, hat mich das auch alles begeistert. Bis ich zufällig bei Wikipedia über die Artikel zu den Serien gestolpert bin. Die folgenden Zitate stammen aus den Wikipedia Artikeln zu den jeweiligen Serien:

Miami Vice: Ab dem 6. Dezember 1986 wurde die Serie Miami Vice am Dienstagabend gegen 21:45 Uhr im Ersten Programm der ARD in Deutschland erstmals ausgestrahlt. Zu Beginn der 1990er-Jahre lief die Serie auch in einigen Dritten Programmen der ARD. Im Vergleich zu den Originalfolgen waren die von der ARD bearbeiteten Folgen um etwa drei Minuten gekürzt, um sie besser in das Programmschema einzupassen.

1993 sicherte sich der Privatsender RTL die Ausstrahlungsrechte und zeigte die Serie ab dem 17. August 1993 mit Unterbrechungen bis zum Jahre 1997. Da die Serie im Nachmittagsprogramm ausgestrahlt wurde, wurden die von der ARD ohnehin schon geschnittenen Episoden teilweise nochmals erheblich gekürzt, um eventuelle Gewaltszenen zu entschärfen.

Dallas: Im deutschen Fernsehen wurden bis heute (2007) insgesamt sieben Episoden der Serie nicht ausgestrahlt. Das Erste hatte diese Episoden bei der Erstausstrahlung nicht synchronisieren lassen. Zudem wurde jede Folge um etwa drei Minuten gekürzt, um sie dem damaligen ARD-Programmschema anzupassen, das eine Länge von 43 Minuten vorsah.

Magnum: Bei der deutschen Erstausstrahlung der Serie in den 1980er-Jahren in der ARD wurden so gut wie alle Bezüge zur Vietnam-Vergangenheit der Protagonisten herausgeschnitten, da diese als unpassend für eine Unterhaltungssendung erachtet wurden. Das führte zu teilweise deutlich gekürzten Folgen, einige Folgen wurden gar nicht ausgestrahlt.

Gruselig. Da wird der Zuschauer bevormundet, indem Folgen gar nicht ausgestrahlt werden und die restlichen werden so geschnitten, dass sie entweder ins 45-Minuten Schema gequetscht werden können oder gleich ins Nachmittagsprogramm passen. Und heute ist es ja nicht viel besser, wenn ich mir Serienausstrahlungen im Privatfernsehen anschaue: Werbung, wöchentliche Ausstrahlung und wenn die Quote nicht stimmt werden die restlichen Folgen plötzlich nachts um 03.05 Uhr versendet oder verschwinden komplett im Archiv.

Da gibt es nur eine logische Konsequenz: DVDs. Entweder billig kaufen, wenn die Serie schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat oder komplette Seasons aus der Videothek leihen. Im Fernsehen werde ich mir mit Sicherheit nie wieder eine Serie anschauen. Zum Glück muss man sich heute nicht mehr so auf den Arm nehmen lassen wie noch 1985.


18
Dez 09

BTX 2.0

Im YouTube Blog gibt es die Hits des Jahres 2009 zu lesen, also das was weltweit am beliebsten war. Naja, fast weltweit:

Most Watched music videos on YouTube (Global)*:

1. „Dieses Video enthält Content von Ultra Records. Es ist in deinem Land nicht mehr verfügbar.”

2. „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar.”

3. „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar.”

4. I’m On A Boat (ft. T-Pain) – Album Version

5. „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar.”

Von fünf Videos kann ich vier nicht sehen, weil, ja, äh, weil — keine Ahnung. YouTube schreibt dazu: “Note: Some music videos may be unavailable in your country due to copyright restrictions”. Hmm, is’ klar. Genau so habe ich mir das mit dem globalen Netz immer vorgestellt.


10
Aug 09

Der eine so, der andere so

Im ZDF Morgenmagazin sagt Kerstin Kullmann vom SPIEGEL über den angeblich rechtsfreien Raum Internet:

“Kann es sein, dass man sogar eine Art Recht etabliert, in einem Raum der weitgehend rechtsfrei ist, da fühlen sich viele Menschen sehr wohl (…) all das was im echten Leben nicht möglich ist, scheint im Netz zu gehen. Da fragt man sich natürlich: Kann man dem irgendwie Einhalt gebieten?” (Diese Aussage kann man hier bei Youtube anschauen, Hervorhebung von mir)

Auf SPIEGEL ONLINE hingegen ist ein Artikel von Richard Meusers, in dem es völlig richtig heißt:

“In der “Rheinischen Post” warnte Kanzleramtschef Thomas de Maiziere (CDU) diffus, aber bedrohlich vor unsäglichen Gefahren und “Scheußlichkeiten (…), die jede Vorstellungskraft sprengen”, wenn wir nicht bald “Verkehrsregeln” für das Internet einführen. De Maiziere glaubt offenbar, das Internet sei eine Art rechtsfreier Raum. Das Justizministerium hätte ihn da informieren können, dass dem nicht so ist: Es ist nur ein medialer Raum, in dem Recht hier und da gebrochen wird – und Straftaten mitunter nicht einfach zu bekämpfen sind.” (Bei SPON nachzulesen, Hervorhebung von mir)

Redet man beim SPIEGEL eigentlich miteinander oder wie schafft man es so konsequent die genau gegenteiligen Aussagen nach außen zu vertreten? Im übrigen gibt es keinen “rechtsfreien Raum Internet” – eine strafbare Handlung ist dort genauso strafbar. Es gibt höchstens Probleme der Strafverfolgung, weil die Technik sich weiterentwickelt hat.


30
Apr 09

Unverantwortliche Panikmache

Sowas:

umfrage1

Screenshot von Tagesschau.de

kommt von sowas:

Screenshot Bild.de (von mir noch unkenntlicher gemacht)

Screenshot Bild.de (von mir noch unkenntlicher gemacht)


5
Feb 09

Zahlen zu den Lübecker Nachrichten

Wie unlängst zu lesen war, hat sich der Axel Springer Verlag von seinem Anteil an den Lübecker Nachrichten getrennt. Beim IVW (“Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.”) kann man übrigens die Auflage der LN im Detail nachlesen. Ich habe mal die Zahlen (die man hier nachlesen kann) für die Lübeck-Ausgabe (Di-So) rausgesucht:

4. Quartal Druckauflage Abonnement
2008 50691 38788
2007 51508 39797
2006 52519 40746
2005 52730 41598
2004 53780 42379
2003 54993 42831
2002 55554 43320
2001 55986 43812
2000 57204 43994
1999 56939 44010
1998 57660 44079

Als Grafik:

IVW Zahlen der LN

IVW Zahlen der LN