Europa


18
Mai 10

Die Lübecker Nachrichten, die EU und der Europarat

Die Lübecker Nachrichten berichten heute auf der Titelseite über die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und titeln:

„Schwerverbrecher profitieren von EU-Urteil(…)”

Da steckt leider der Fehler schon in der Überschrift. Es gibt hier kein „EU-Urteil”, sondern ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wie es weiter unten im Artikel auch korrekt angeführt wird. Der besagte Gerichtshof hat mit der Europäischen Union (EU) genau gar nichts zu tun, sondern ist Teil des Europarates bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Mitglieder des Europarates beigetreten sind. Insofern gibt es hier kein „EU-Urteil”, weil das schlicht nichts mit der EU zu tun hat. Dieser kleine, feine Unterschied ist vor allem wichtig, wenn man die Konsequenzen dieses Urteils verstehen will. So heißt es in einem Kommentar auf Seite 2 der LN:

„Der Gesetzgeber muss jetzt schnellstens handeln und EU- und Bundesrecht in Einklang bringen.”

Tja, da wird der Autor des Kommentars vermutlich sehr lange warten können, bis das passiert. Hier wurde nicht über das Recht der Europäischen Union geurteilt, sondern über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der EGMR hat festgestellt, dass die Regelung in Deutschland unter anderem  gegen Artikel 7 der EMRK verstößt:

„Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verur­teilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.” (Quelle: EMRK)

Entscheidend ist hier der zweite Satz, der klar vorschreibt, dass nicht nachträglich eine Strafe verhängt werden darf, die zum Zeitpunkt der Tat nicht vorgesehen war. Insofern kann die Sicherheitsverwahrung natürlich neu geregelt werden — nachträglich wird sie aber nicht angewendet werden können. Da gibt es keine Möglichkeit, dies über „EU- und Bundesrecht” zu regeln.

Was mich an der Berichterstattung und der Kommentierung der LN aber wirklich ärgert, ist die Behauptung, dass dies irgendwas mit der EU („EU-Urteil”, „EU- und Bundesrecht”) zu tun habe. Solche Dinge sollte man schon sauber trennen. Sonst füttert man immer weiter alle möglichen Vorurteile gegenüber der Europäischen Union.

Das Ergebnis sind dann solche anonymen Kommentare auf LN-Online:

Schneider: „Ausgerechnet die deutsche Politik ist nun besorgt, nachdem man die Souveränität Deutschlands schon lange – mutwillig und bewußt – an der Garderobe der EUdSSR abgegeben hat.”

Dietrich: „Da frage ich mich erneut, was bringt uns die EU? In Brüssel sitzen dem Anschein nach nur weltfremde Politiker, die ihre Daseinsberechtigung irgendwie beweisen müssen, egal, aus welchem Mitgliedsland. Das Ergebnis ist dann so ein EU-Recht.” (usw, Quelle)

Ob man das Urteil zur nachtrgäglichen Sicherheitsverwahrung richtig oder falsch findet, ändert immer noch nichts daran, dass die EU damit schlicht und ergreifend nichts zu tun hat. Wenn man dagegen protestieren will, muss man sich an den Europarat wenden oder ganz einfach dafür eintreten, dass Deutschland nicht mehr Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.


23
Apr 09

EU Wahl-O-Mat

Auf http://www.euprofiler.eu/ kann man seine politische Position mit denen der Parteien vergleichen, die zur Europa Wahl antreten. Ich habe da wenig überraschend abgeschnitten ;)

EU Profiler

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