Die CSU und der Volksentscheid

Da die CSU bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni wegen des Wahlrechts auf sich gestellt ist, muss sie momentan ziemlich rudern, um auf sich aufmerksam zu machen. Ansonsten fliegt sie nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Europaparlament, weil sie die 5%-Hürde schwerlich überwinden wird. Da entdeckt dann sogar die CSU ihre plötzliche Liebe zur direkten Demokratie:

“Die CSU wird daher für die Einführung von Volksabstimmungen zu wichtigen EU-Themen werben. Wir wollen neue Wege gehen, um die Menschen stärker an Europa zu beteiligen. Das geht mit mehr direkter Demokratie, mit Volksabstimmungen und einer Wahlrechtsreform für Direktmandate.” (CSU Webseite)

Dass die CSU eine Wahlrechtreform möchte, liegt auf der Hand  – dann muss sie nämlich nicht mehr mit der 5% Hürde kämpfen, die jetzt für sie gilt. Viel interessanter ist aber die Forderung der CSU nach Volksentscheiden. Diese wurden von ihr in Deutschland nämlich jedes Mal abgelehnt, wenn sie zur Abstimmung standen!

Im Jahr 2002 hat die Rot-Grüne Bundesregierung einen Antrag eingebracht, mit dem Volksentscheide auf Bundesebene eingeführt werden sollten (Drucksachen 14/9260 und 14/8503). Zur Einführung von Volksentscheiden ist allerdings eine Änderung des Grundgesetzes und somit eine 2/3 Mehrheit notwendig. Und genau diese Mehrheit wurde nicht erreicht, weil CDU und CSU dagegen gestimmt haben. Norbert Geis von der CSU hat sich in der damaligen Debatte gegen Volksentscheide ausgesprochen, weil ihm zufolge das Volk dazu gar nicht fähig sei:

“Sie sollten ein wenig vorsichtiger mit dem umgehen, was in diesem Haus an Gesetzgebungsarbeit geleistet wird. Oft kann eine sehr komplizierte Materie erst nach mehreren Anhörungen, nach mehreren Debatten und Abwägungsprozessen sowie nach mehreren Gesprächen der Berichterstatter im Ausschuss verabschiedet werden. Danach muss sie noch einmal im Plenum beraten und verabschiedet werden. So etwas ist – das werden Sie mir zugeben – in dem Meinungsbildungsprozess einer Volksinitiative natürlich nicht möglich. Sie können von der Bevölkerung auch nicht verlangen, dass sie sich in eine einzelne Sachfrage so einarbeitet, wie man es von einem Vertreter des Volkes verlangen kann und muss. Dafür sitzt er hier; er ist von der Bevölkerung in dieses Parlament abgeordnet worden, damit er sich um diese Angelegenheit besser, intensiver und vielleicht auch mit mehr Sachverstand kümmern kann, als es ein Geschäftsmann, ein Arbeiter an der Drehbank oder eine Erzieherin im Kindergarten tun könnte. Diese haben einen anderen Beruf und damit auch andere Sorgen und können sich nicht so in Details von Gesetzgebungsfragen vertiefen. Das ist eine Lebenserfahrung, die man bei dieser Debatte nicht wegwischen sollte.” (Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002, S. 22505; Hervorhebung von mir)

Im Januar 2006 hat die FDP im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem ebenfalls die Einführung von Volksentscheiden gefordert wird (nachdem die FDP im Jahr 2002 sich übrigens nicht zu einer geschlossenen Zustimmung entscheiden konnte…). Da die SPD nun aber mit der CDU regiert und die CDU/CSU Volksentscheide weiterhin ablehnt, wird auch hier wieder nichts geschehen. Von der CDU/CSU werden Volksentscheide nämlich weiterhin abgelehnt:

“Plebiszite bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung. Für diese Bedenken und Vorbehalte gibt es Beispiele aus unserer deutschen Geschichte. In der Weimarer Republik haben Volksabstimmungen das Land politisch aufgewühlt und gespalten(…)
Im Dritten Reich wurden Volksbefragungen dazu missbraucht, die diktatorischen Entscheidungen des Naziregimes nach außen demokratisch legitimiert erscheinen zu lassen, wie etwa 1933 der Austritt aus dem Völkerbund oder 1938 der Anschluss Österreichs. (…)
Der zweite Grund gegen Plebiszite sind die immer komplexer werdenden Fragestellungen unserer pluralistischen Gesellschaft. Um diesen gerecht zu werden, ist ein ausgewogenes, auf Kompromissbereitschaft basierendes Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Im Gegensatz zu Plebisziten können im parlamentarischen Verfahren verschiedene Interessen, insbesondere auch die von Minderheiten, berücksichtigt und gewichtet werden: durch Beratungen im Plenum und in Ausschüssen, Berichterstattergespräche und Sachverständigenanhörungen. Bei Volksentscheidungen ist dieses ausgewogene Verfahren nicht möglich, denn dabei geht es letztlich nur um die Frage „Ja oder nein?”. (…)
Viertens. Plebiszite bergen die Gefahr der weiteren Abwertung des Parlaments. Seien wir einmal ehrlich: Der Deutsche Bundestag hat schon heute kräftig gegen Bedeutungsverlust zu kämpfen. Dies hängt mit Europa zusammen, mit der Normenflut der europäischen Institutionen, mit einer Föderalismusreform, bei der der Bund den Ländern zu Recht weitere Zuständigkeiten überträgt, und schließlich mit der gestiegenen Neigung, politische Debatten in Talkshows anstatt im Plenum auszutragen. Kämen jetzt noch Plebiszite hinzu, sei die Frage erlaubt, über welche wichtigen Fragen das Parlament überhaupt noch eigeninitiativ zu entscheiden hätte. Die großen Stunden des Parlamentes wären Vergangenheit, über die Schicksalsfragen der Nation würde woanders entschieden, Herr Wieland.(…)

Fünftens. Durch Plebiszite besteht die Gefahr, dass sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und insbesondere unpopuläre und sensible Fragestellungen einer Entscheidung des Volkes überließen. Sechstens bergen Plebiszite die Gefahr, dass Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden. Es ist auch zu befürchten, dass sich das Volk und der Einzelne von Stimmungen und subjektiver Betroffenheit leiten lassen,(…)”

(Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Mai 2006, S. 2951, Hervorherbung von mir)

Dieser Gesetzentwurf wurde im Februar 2009(!) im Innenausschuss abgelehnt! Also: Kurz vor dem Europawahlkampf fällt der CSU ein, dass sie nun doch vielleicht für direkte Demokratie ist. Aber nur bei europäischen Fragen und da wohl auch nur wenn es um Bayern geht oder ob die Türkei der EU beitreten soll. Ansonsten spricht sie dem Bürger die Kompetenz ab, in der Bundesrepublik durch Volksentscheide mitzubestimmen.

Oder können wir von der CSU erwarten, dass sie im Bundestag jetzt Druck macht und für Volksentscheide auf Bundesebene stimmt?

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